Landegebühren

  • Grundlage für die Berechnung der Landegebühren ist das MTOW des Luftfahrzeugs, wie es im Lufttüchtigkeitszeugnis angegeben ist.
  • Die Landegebühr ist die Gebühr für eine (1) Landung oder einen (1) Touch and Go auf dem Flughafen Příbram (LKPM). Gilt sowohl für Asphalt als auch für Gras.
  • Die Gebühren sind in CZK und EUR einschließlich Mehrwertsteuer angegeben.

Weight of aircraft

ULL - to 450 kg

A/C to 1 MTOW

A/C to 2 MTOW

A/C to 3 MTOW

A/C to 4 MTOW

A/C to 5 MTOW

A/C to 6 MTOW

JET to 3 MTOW

JET above 3 MTOW

Landing fees in CZK

150 CZK

200 CZK

400 CZK

600 CZK

800 CZK

1 000 CZK

1 200 CZK

2 000 CZK

5 000 CZK

Landing fees in EUR

EUR 6.5 

EUR 8.5 

EUR 17.0 

EUR 25.0

EUR 33.5 

EUR 42.0 

EUR 50.0 

EUR 84.0 

EUR 209.0 

Pricing Table WordPress Plugin
  • Der Nutzer (Luftfahrzeugbetreiber) ist verpflichtet, für die durchgeführten Landungen Landegebühren zu entrichten. Wenn das Flugzeug keinen Betreiber hat, ist der Eigentümer des Flugzeugs für die Zahlung der Landegebühren verantwortlich.
  • Zahlung der Landegebühren:

a) Die Betreiber/Eigentümer der im LKPM-System registrierten Luftfahrzeuge zahlen die Gebühren einmalig (einmal pro Monat) auf der Grundlage einer vom Betreiber des Flughafens Příbram ausgestellten Rechnung. Rechnungen werden bis zum 15. ausgestellt. den Tag des Folgemonats, für den die Gebühren fällig sind. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen fällig.

b) Während des veröffentlichten Zeitraums 1 APR – 31 OCT, MON-FRI 0600-1600 SAT, SUN, HOL 0800-1600 sonst O/R 1 NOV – 31 MAR MON-FRI 0800-1400 sonst O/R Landegebühren werden an der RADIO Station bezahlt.

c) Außerhalb der veröffentlichten Zeiten wird die Kommunikation aufgezeichnet und die Flugbewegungen werden vom Kamerasystem aufgezeichnet. Die Abrechnung der Landungen erfolgt durch den Flughafenunternehmer nach Ablauf des Kalendermonats, die Rechnung wird auf den Luftfahrzeughalter nach dem Kennzeichen des Luftfahrzeugs ausgestellt (sog. Immatrikulation), wenn das Luftfahrzeug keinen Halter hat, wird die Rechnung auf den Eigentümer ausgestellt. Die Rechnung muss vom Nutzer, Betreiber oder Eigentümer des Luftfahrzeugs bis zum Fälligkeitstermin bezahlt werden.

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